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   KG, 22.09.2009 - (3) 1 Ss 350/09 (130/09)   

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https://dejure.org/2009,30710
KG, 22.09.2009 - (3) 1 Ss 350/09 (130/09) (https://dejure.org/2009,30710)
KG, Entscheidung vom 22.09.2009 - (3) 1 Ss 350/09 (130/09) (https://dejure.org/2009,30710)
KG, Entscheidung vom 22. September 2009 - (3) 1 Ss 350/09 (130/09) (https://dejure.org/2009,30710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Alkoholeinfluss, Tatbegehung, sonstige Umstände, Unfähigkeit, Selbstverteidigung

  • openjur.de

    § 140 Abs. 2 StPO
    Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Gutachten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit nach Alkoholkonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines notwendigen Falls der Verteidigung im Hinblick auf eine stehende Begehung der Tat unter Alkoholeinfluss

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • rechtsanwalt-leisner.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Pflichtverteidigung nicht zwingend bei Alkohol-Gutachten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 18.03.1997 - 22209/93

    FOUCHER v. FRANCE

    Auszug aus KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09
    Denn das Gericht ist nicht gehindert, dem Angeklagten über § 147 Abs. 7 StPO das Gutachten oder im Einzelfall auch den gesamten Akteninhalt (vgl. EGMR NStZ 1998, 429, Meyer-Goßner, a.a.O., StPO § 147 Rdnr. 4) zur Kenntnis zu geben.
  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit

    Auszug aus KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09
    StV 1986, 238, Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 140 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.12.1986 - 4 Ss 1434/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Schuldfähigkeit des Angeklagten; Begutachtung

    Auszug aus KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09
    Insbesondere ist ein Fall der notwendigen Verteidigung nicht zwangsläufig unter dem Gesichtspunkt gegeben, dass eine sinnvolle Verteidigung nur bei Kenntnis des Gutachtens möglich sei, die nur im Wege der Akteneinsicht durch einen Verteidiger gewährleistet werden könne (vgl. OLG Hamm MDR 1988, 340 und GA 1988, 271; OLG Köln.
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09

    Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 StPO bei Einholung

    Auszug aus KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09
    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Fall im augenblicklichen Verfahrensstadium aus der Sicht des Angeklagten so schwierig ist, dass ein faires Verfahren ohne Verteidiger nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06. Juli 2009 - 1 Ws 151/09 - juris Rdnr. 3; LG Dortmund MDR 1983, 864).
  • OLG Koblenz, 16.08.2005 - 1 Ws 501/05

    Strafprozessrecht: Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09
    Bei einem medikamentös gut eingestellten Angeklagten, dessen Taten keine Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie in einem Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, werden im Regelfall keine besonderen Schwierigkeiten auftreten (vgl. auch OLG Koblenz Beschluss vom 16. August 2005 - 1 Ws 501/05 - juris Rdnr. 11 f.).
  • BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87

    Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei

    Auszug aus KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09
    Insbesondere ist ein Fall der notwendigen Verteidigung nicht zwangsläufig unter dem Gesichtspunkt gegeben, dass eine sinnvolle Verteidigung nur bei Kenntnis des Gutachtens möglich sei, die nur im Wege der Akteneinsicht durch einen Verteidiger gewährleistet werden könne (vgl. OLG Hamm MDR 1988, 340 und GA 1988, 271; OLG Köln.
  • LG Dortmund, 12.01.1983 - 84 Ds 43 Js 533/82
    Auszug aus KG, 22.09.2009 - 1 Ss 350/09
    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Fall im augenblicklichen Verfahrensstadium aus der Sicht des Angeklagten so schwierig ist, dass ein faires Verfahren ohne Verteidiger nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06. Juli 2009 - 1 Ws 151/09 - juris Rdnr. 3; LG Dortmund MDR 1983, 864).
  • LG Berlin, 27.04.2011 - 511 Qs 44/11

    Verstöße gegen den Richtervorbehalt führen in der Regel nicht zu einer

    Dieser Umstand stellt keine derart schwierige Verfahrenslage für die Angeklagte dar, dass ohne einen Pflichtverteidiger kein faires Verfahren mehr für sie gewährleistet wäre (vgl. KG Beschluss vom 22. September 2009 (3) 1 Ss 350/09 (130/09) m.w.N.).
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